Katze gefunden! – Und nun?
Jeder Tierarzt, jedes Tierheim und viele Tierschutzvereine besitzen Chiplesegeräte und können die gefundene Katze auf eine Kennzeichnung überprüfen.
In Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis herrscht eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen.
Katzen, die sich im Freien bewegen dürfen, sind durch Mikrochip zu kennzeichnen und bei einem der Haustierregister (z. B. TASSO e.V., Findefix oder andere) zu registrieren.
Für Wohnungskatzen, die auch entwischen können, gilt diese Pflicht leider aus rechtlichen Gründen nicht.
Sollte dir eine Katze zulaufen oder du eine Katze findest, lass sie bitte auf eine Kennzeichnung überprüfen.
Man darf eine gefundene oder zugelaufene Katze nicht einfach behalten. Sie muss der zuständigen Behörde (oder dem beauftragten Tierheim) gemeldet werden, sonst macht du dich als Finder der Fundunterschlagung strafbar. Die Zuständigkeit für gefundene Tiere liegt bei den Ordnungsämtern der Städte oder Gemeinden. Da die meisten Orte die Fundtierverwahrung einem Tierschutzverein mit angeschlossenem Tierheim übertragen haben, können Fundtiere auch dort gemeldet werden.
Kommunale Zuständigkeit für die Fundkatzen in der Region
Bonn:Tierheim Bonn
Tel. 0228 636995
Wachtberg:Tierheim Kreis Ahrweiler / Remagen
Tel. 02642-21600
Much, Windeck, Neunkirchen-Seelscheid:das jeweilige Ordnungsamt:
Restliche Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises:Tierheim Troisdorf
Tel. 02241 127770-0
Wesseling:Tierheim Bonn
Tel. 0228 636995
Wir wünschen dir viel Erfolg und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Euer Tierschutzverein Wachtberg e.V.
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